mysoftwarelab

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2026 · gültig für Beratungsleistungen der mysoftwarelab GmbH

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Beratungs-, Schulungs- und Umsetzungsleistungen der mysoftwarelab GmbH, Am See 22, 67547 Worms (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“).

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Auftragsannahme ausgeschlossen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die im Online-Wizard ermittelten Angebote sind freibleibend und stellen kein bindendes Vertragsangebot des Auftragnehmers dar.

(2) Mit Klick auf „Angebot annehmen“ auf der Angebotsseite oder durch Unterzeichnung eines schriftlichen Beratungsvertrags gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrags ab. Der Vertrag kommt mit Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer zustande.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Die mysoftwarelab GmbH erbringt Beratungs- und Implementierungsleistungen im Bereich Künstliche Intelligenz, Prozessautomatisierung und Digitalisierung.

(2) Der Auftragnehmer schuldet eine Tätigkeit im Sinne eines Dienstvertrags (§§ 611 ff. BGB), keinen konkreten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere stellen Einspar- und Förderpotenziale, die im KI-Potenzial-Check ausgewiesen werden, unverbindliche Schätzwerte dar.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung qualifizierter Subunternehmer zu bedienen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge zur Verfügung und benennt einen verbindlichen Ansprechpartner.

(2) Verzögerungen, die aus mangelnder Mitwirkung resultieren, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Beim KI-Potenzial-Check (Einzelauftrag mit Festpreis) wird der vollständige Auftragswert mit Vertragsschluss fällig und ist sofort ohne Abzug zu zahlen, spätestens vor Beginn der Leistungserbringung (Projektstart).

(3) Bei Paketverträgen mit monatlicher Vergütung wird die erste Monatsrechnung bei Vertragsschluss fällig und ist sofort ohne Abzug zu zahlen, spätestens vor Projektstart. Die Folgemonate werden jeweils zum Monatsbeginn im Voraus berechnet (Fälligkeit 14 Tage). Bei jährlicher Vorauszahlung wird der gesamte Jahresbetrag bei Vertragsschluss fällig und ist sofort ohne Abzug zu zahlen, spätestens vor Projektstart.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen.

§ 6 BAFA-Förderung

(1) Der Auftragnehmer ist im BAFA-Beraterverzeichnis (Berater-ID #213652) gelistet und unterstützt den Kunden bei der Antragstellung im Rahmen der Förderrichtlinie „Förderung unternehmerischen Know-hows“.

(2) Der Förderantrag ist vom Kunden eigenständig vor Vertragsbeginn beim BAFA einzureichen. Eine verbindliche Förderzusage erteilt ausschließlich das BAFA. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Bewilligung des Zuschusses.

(3) Lehnt das BAFA den Zuschuss ab, bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers in voller Höhe bestehen.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

(1) Der KI-Potenzial-Check wird als Einzelauftrag mit Abschluss der Beratungsleistung beendet.

(2) Paketverträge haben eine Mindestlaufzeit gemäß individuellem Angebot (KI Starter: 6 Monate; KI Partner und KI Transformation: 12 Monate) und verlängern sich automatisch um jeweils zwölf Monate, sofern sie nicht zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt bei KI Partner und KI Transformation drei Monate, bei KI Starter einen Monat zum jeweiligen Laufzeitende. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf das Auftragsvolumen.

(3) Im Übrigen ist die Haftung — auch für Folgeschäden und entgangenen Gewinn — ausgeschlossen.

§ 9 Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort.

§ 10 Nutzungsrechte

An den im Rahmen der Beratung erstellten Konzepten, Dokumenten und Software-Konfigurationen erhält der Kunde mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für interne Zwecke. Der Auftragnehmer behält das Recht, das erworbene Know-how für weitere Projekte zu verwenden.

§ 11 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung. Bei Auftragsverarbeitung wird auf Wunsch des Kunden eine separate Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO geschlossen.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Worms, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.